Marco Richter | Wittenberge

Gutachten Prignitz

Zertifizierter Sachverständiger für Grundstücksbewertungen, Sachverständigenbüro zur Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke

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Leistungen

Verkehrswertgutachten

Anfertigung von Wertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke

Beweissicherung

Außergerichtliche Beweissicherung vor Baumaßnahmen

Grundstücksbewertung

Anfertigung von Gutachten für das Finanzamt

Gutachten Prignitz – der Sachverständige für Immobilien in der Prignitz

Die Sachverständigen für Immobilienbewertung in der Prignitz, Ostprignitz Ruppin, Ludwigslust, Parchim oder Stendal erstellen und prüfen Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Sie bewerten den Verkehrswert einer Immobile. Gutachten Prignitz erstellt für Sie Wertermittlung für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbe-Immobilien sowie Sonderimmobilien.

Eine Immobilienbewertung von Gutachten Prignitz bietet Eigentümern von Immobilien in Wittstock, Wittenberge oder Perleberg die zuverlässige Möglichkeit, den Wert der zu verkaufenden Immobilie objektiv beurteilen zu lassen und somit den Kaufpreis realistisch anzusetzen. Wir bieten Ihnen marktkonforme Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken in der Prignitz, Kyritz, Pritzwalk sowie Neuruppin sowie den benachbarten Landkreisen wie Dannenberg, Havelland, Schwerin oder Mecklenburg Strelitz.

FAQ – Häufige Fragen

Ohne eine objektive und fundierte Bewertung Ihrer Immobilie in Wittenberge, Perleberg oder Bad Wilsnack kommt ein Verkauf einem Stochern im Nebel gleich. Nur wenn Sie über den aktuellen Wert Ihres Objekts im Bilde sind, können Sie es zu einem marktgerechten Preis anbieten. Setzt ein Verkäufer den Preis zu hoch an, wenden sich Interessenten sowie Makler schnell ab und der Verkauf verzögert sich. Ist der Angebotspreis zu niedrig, wird die Immobilie unter Wert verkauft und der Noch-Eigentümer verliert eine Menge Geld.

Ein Nachjustieren in beiden Fällen offenbart, dass Sie falsch kalkuliert haben. Das wird von vielen Kaufinteressenten als Einladung verstanden, den Preis weit nach unten zu drücken. Unsere unabhängigen Experten ermitteln in Ihrem Auftrag, was Ihre Immobilie wirklich wert ist. Bei Rechtsstreitigkeiten (z. B. Scheidungsfall) ist eine Wertermittlung durch öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliensachverständige verpflichtend. Ausführliche Wertgutachten klären dann den tatsächlichen Marktwert des Objekts.

Die erfahrenen Sachverständigen von Gutachten Prignitz bewerten alle Arten von Immobilien sowie Grundstücke. Dazu gehören:

  • Wohnimmobilien (z. B. Eigentumswohnungen, Eigenheime, Mehrfamilienhäuser)
  • Gewerbeimmobilien (z. B. Geschäftshäuser, Bürogebäude, Industrieanlagen)
  • Sonder- bzw. Spezialimmobilien (z. B. Schulen, Hotels, kulturelle Einrichtungen)
  • unbebaute Grundstücke

Die Bestimmung des Verkehrswertes basiert auf verschiedenen normierten Verfahren, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschrieben sind. Welche Methode zum Einsatz kommt, ist von der Art der Immobilie abhängig. In jedem Fall sind fundierte Fachkenntnisse erforderlich, die wir mitbringen. Folgende drei Verfahren zur Verkehrswertermittlung sind in Deutschland üblich:

  • Vergleichswertverfahren: Dieses Bewertungsverfahren kommt bei Grundstücken sowie typisierten Wohngebäuden zur Anwendung. Der Verkehrswert wird aus den erzielten Preisen ähnlicher Objekte abgeleitet, die in letzter Zeit in vergleichbarer Lage und mit identischer Nutzung verkauft wurden. Grundlage dafür sind die Daten des Gutachterausschusses.
  • Ertragswertverfahren: Bei vermieteten Wohnobjekten und bei Gewerbeimmobilien ist das Ertragswertverfahren erste Wahl. Die Kenntnis der aktuellen Mietverträge ist dafür grundlegend. Neben der Lage fließen u. a. die Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten des Gebäudes sowie die Mieteinnahmen in die Berechnung ein.
  • Sachwertverfahren: Diese Methode wird bei vermieteten als auch freien Immobilien genutzt.
    Hier kommt es bei der Wertermittlung nicht vordergründig auf den Ertrag des Objekts an (z. B. selbst genutzte Eigenheime). Der Verkehrswert errechnet sich aus der Summe von Bodenwert (Bodenrichtwert-Tabellen) und Sachwert des Gebäudes.

Der Zeitaufwand hängt vom Umfang der gewünschten Bewertung ab. Das Erstellen vollständiger Wertgutachten (rund 25 Seiten) dauert einige Wochen. Voraussetzung für eine zügige Immobilienbewertung Ihres Hauses ist die Vollständigkeit der Unterlagen und eine unkomplizierte Terminfindung für die notwendige Besichtigung des Objekts.

Dies ist vor allem von der Art des Bewertungsverfahrens abhängig. Zur Verkehrswertermittlung werden u. a. folgende Dokumente herangezogen:

  • amtliche Flurkarte
  • Grundbuchauszug
  • Auszug aus dem Bebauungsplan und Flächennutzungsplan
  • Grundrisse bzw. Baupläne/-zeichnungen
  • Flächenberechnungen
  • Energieausweis (soweit vorhanden)

Im Fall von Wohnungseigentum werden zusätzlich die "Teilungserklärung" und der Zahlungsplan benötigt. Handelt es sich bei der Immobilie um ein Ertragsobjekt, spielen auch die Mietverträge, die Mietaufstellungen sowie die Abrechnung zu den Bewirtschaftungskosten eine Rolle. Wenn Sie uns mit der Wertermittlung beauftragen, beschaffen wir uns alle noch notwendigen Unterlagen.

Auftraggeber und Sachverständiger können den Preis für eine Immobilienbewertung grundsätzlich frei aushandeln. Erwartungsgemäß sind die Kosten von Objekt zu Objekt unterschiedlich. Die Art der Immobilie, deren Zustand und der Schwierigkeitsgrad der Erstellung sind wichtige Anhaltspunkte.

Einkalkulieren müssen Sie den Aufwand für eine Besichtigung sowie die Beschaffung notwendiger Unterlagen.
Der Preis für eine fundierte Immobilien-Bewertung steigt mit dem erwarteten Wert des Objektes. Zur Orientierung: Bei einem Verkehrswert von bis zu 200.000 Euro müssen Sie für ein Gutachten etwa 500 bis 1000 Euro aufbringen. Bei der Bewertung eines Eigenheims in Fertigbauweise fallen somit geringere Kosten an als bei einer denkmalgeschützten Gründerzeitvilla. Gutachten Prignitz garantiert Ihnen in jedem Fall faire Preise - fragen Sie uns!

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    Anfahrts-Skizze zu Gutachten Prignitz

    Wann benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten?

    • Wenn Sie ein Wertgutachten Ihrer Immobilie für das Finanzamt oder für ein Gericht benötigen (z.B. bei einer Scheidung, Erbschaft etc.).
    • Wenn Sie eine genaue Immobilienbewertung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie benötigen.
    • Wenn Sie ein Verkehrswertgutachten für Bilanzierungszwecke benötigen.

    Verkehrswertgutachten für Wittenberge und Umgebung – Ihre Vorteile mit Gutachten Prignitz!

    • Gutachten nach anerkannten Grundsätzen (BauGB und ImmowertV)
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